Wie einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung vom 29.01.2021 zu entnehmen ist, sollen die freiwilligen Corona-Schnelltest an den Schulen auch für Schüler*innen ab der Klassenstufe 7 angeboten werden. Auch an Görlitzer Schulen laufen die Vorbereitungen zu den Tests bereits. Doch welchen Sinn hat ein freiwilliger Schnelltest bei Schüler*innen?
Der Gedanken hinter den Schnelltests ist selbstverständlich gut zu verstehen und auch nachzuvollziehen – könnte ein regelmäßiger Schnelltest doch eine sichere Beschulung der Kinder gewährleisten – nur müsste dieser dann bei allen Schüler der jeweiligen Gruppe durchgeführt werden, andernfalls kann das Ansteckungsrisiko bestenfalls geringfügig minimiert werden, der Preis dafür ist jedoch hoch:
Gemäß Punkt 2.1.2 der Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) – Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ des Landkreises Görlitz vom 12.02.2021 müssten Kinder bei einem positiven Ergebnis des Schnelltests als Verdachtspersonen unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen. *Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müsste sich diese Kinder in jedem Fall absondern und könnten am Unterricht nicht mehr teilnehmen, wohingegen Kinder die nicht getestet wurden weiterhin (ggf. trotz Ansteckung mit COVID-19 ohne Symptome) beschult werden würden.*
Insofern „bestraft“ die Strategie der freiwilligen Tests letztendlich indirekt die Kinder die sich testen lassen um eine Ansteckung zu vermeiden und minimiert das Risiko einer Ansteckung kaum.
Es ist bei erheblichen Kosten für die Schnelltests nicht davon auszugehen, dass Eltern von Kindern bei diesem Risiko für die Teilnahme am Unterricht überhaupt ihre Einwilligung für die Tests der Kinder erteilen und damit werden Steuergelder nicht sinnvoll eingesetzt sondern für reine Symbolpolitik missbraucht.