In der Pressemitteilung vom 25.02.2021 forderte der FDP Stadtverband Görlitz eine einheitliche Testpflicht für Kinder die den Präsenzunterricht an Schulen besuchen. Ab 10.04.2021 wurde diese Testpflicht nunmehr durch §5a Absatz 4 der sächsischen CoronaSchutzVerordnung eingeführt und verpflichtet die Schüler zum Selbsttest aller 3 Tage (also 2 mal die Woche) was von der FDP zum Schutz der Gesundheit der Kinder und Lehrer begrüßt wird. Leider scheitert es jedoch bei den durchgeführten Tests an der Dokumentation, sodass die Schülerinnen und Schüler die durchgeführten Tests nicht auch für andere Zwecke bspw. Der Freizeitgestaltung nutzen können. Dabei wäre es doch ein Einfaches, wenn die beim Test anwesenden Lehrer das Testergebnis auf dem eigens für solche Zwecke zur Verfügung gestellten Formblatt bestätigen würden, um den Kindern bzw. einen weiteren Test beim Tierparkbesuch zu ersparen. Der Stadtverband Görlitz der FDP fordert deshalb die Schulen auf, die durchgeführten Tests zu dokumentieren um den Kindern auch nach der Schule ein wenig mehr Normalität zukommen zu lassen.